So halten Sie die Frist beim KFZ ummelden ein

Im Falle eines Umzugs sind viele Dinge zu erledigen. Die KFZ-Ummeldung kommt da meistens ziemlich zum Schluss. Und manchmal wird sie sogar für lange Zeit nach dem Umzug vergessen. Dabei sollte einiges beim KFZ Ummelden zur Frist beachtet werden, damit es am Ende nicht teuer wird.

Wann muss umgemeldet werden?

Laut Gesetzgeber muss die Ummeldung des Kraftfahrzeugs “unverzüglich” nach dem Umzug stattfinden. Eine detailliertere Angabe zum genauen Zeitrahmen gibt es allerdings nicht. Das bedeutet, dass bei zuviel verstrichener Zeit zwischen Umzug und Ummeldung Bußgelder verhängt werden können. Was hierbei als zuviel erachtet wird, liegt im Ermessen des zuständigen Beamten der Zulassungsstelle. Unbegründete Willkür vonseiten der Beamten kommt allerdings eher selten vor.

Zahlung von Bußgeld

Die Höhe von Bußgeldern kann sich je nach Bundesland erheblich unterscheiden. Meist wird selbst 1-3 Monate nach dem Umzug von einem Bußgeld abgesehen. Wird die Frist um mehr als 3 Monate überschritten, muss jedoch schon mit einer Ermahnung gerechnet werden. Erfolgt die Ummeldung erst 6 Monate nach dem Umzug, bedarf es schon triftiger Gründe, damit keine Strafgebühr fällig wird. Diese ist dann normalerweise nicht mehr zu uzmgehen. Die Bußgeldbeträge starten meist bei um die 15-20 Euro und werden umso höher, je länger Sie sich mit dem KFZ ummelden Zeit lassen.