Die Abschleppachse – eine Sonderform des Anhängers

Bei einer Abschleppachse handelt es sich um einen einachsigen, schmalspurigen Anhänger, der allerdings keine Plattform besitzt. Abschleppachsen setzt man für den Transport von leichten Kraftfahrzeugen ein. Eine drehbare Traverse, also ein mechanischer Träger, ist mittig über der Achse angebracht. Die Enden der Traverse sind derart ausgeformt, dass sich die Räder des abzuschleppenden Fahrzeugs aufnehmen und fixieren lassen.

Funktionsweise von Abschleppachsen

Setzt man eine Abschleppachse für das Abschleppen eines Fahrzeugs ein, dann ist ist der abzuschleppende Wagen mittels der Anhängerzugdeichsel mit dem abschleppenden Fahrzeug verbunden. Die beiden Vorderräder des abzuschleppenden Wagens werden eingehängt,so dass das gezogene Fahrzeug eine feste Distanz zum ziehenden Wagen besitzt. Im Vergleich zur Abschleppstange oder zum Abschleppseil bieten Abschleppachsen einen großen Vorteil: Bei Verwendung einer solchen Achse müssen weder die Bremsen noch die Lenkung des abzuschleppenden Wagens intakt sein.

Die Rechtslage von Abschleppachsen

In Deutschland sind Abschleppachsen zulassungsfrei und dürfen somit nicht für den Transport über längere Strecken eingesetzt werden. Vielmehr sind sie eine Notfallmaßnahme, die dann ergriffen werden darf, wenn ein liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Werkstatt transportiert werden soll. In Österreich ist die Rechtslage ein wenig anders. Dort wird eine unbeladene Abschleppachse wie ein Anhänger behandelt, der folglich ein eigenes Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung besitzen muss.

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