Bedingungen für eine Jagdpacht

Jäger, die über kein eigenes Revier verfügen, können im Rahmen einer Jagdpacht eine Fläche für die Jagd anmieten. Als Pächter haben sie diverse Rechte und Pflichten, und zwar diejenigen, der sonst dem Verpächter zustehen. Dazu gehört die Pflicht, die im Wald vorhandenen Wildtiere zu pflegen und zu hegen. Verschiedene Arbeiten zur Instandhaltung des Waldes können ebenso auf den Pächter übertragen werden. Der Pächter wiederum erwirbt durch die Jagdpacht das Recht, Tiere zu jagen. Allerdings muss er sich an die festgelegten Bedingungen wie die genehmigten Abschussquoten sowie Brut- und Setzzeiten halten.

Jagdpacht nur für erfahrene Jäger

Nicht jeder Mensch kann einen Vertrag für eine solche Pacht abschließen. Nur ausgebildete Jäger mit einwandfreiem Führungszeugnis dürfen als Pächter fungieren. Sie müssen ihre Jagdpachtfähigkeit beweisen können. Voraussetzung ist, dass der Bewerber seit mindestens drei Jahren über einen Jahresjagdschein für Deutschland verfügt. Zeiten, in denen nur ein Jugendjagdschein vorhanden war, werden nicht mitgezählt.

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Jagdpachtvertrag für mindestens neun Jahre

Eine weitere Bedingung besteht bei staatlichen Jagdpachtverträgen darin, dass dem Pächter nur eine bestimmte Jagdfläche zur Verfügung stehen darf. Mehr als 1.000 Hektar dürfen es nicht sein, dabei werden auch solche Flächen mitgerechnet, für die der Pächter eine entgeltliche Jagderlaubnis besitzt. Nur in Bayern darf die Fläche wegen der Hochgebirge im Alpenraum doppelt so groß sein. Die Jagdpacht wird auf einen Zeitraum von mindestens neun Jahren abgeschlossen und schriftlich vereinbart.

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