Ein Abistreich ist eine gemeinsame Aktion des Abiturjahrgangs zum Schulabschluss. Damit alle Spaß haben, lasst die Schulleitung das Programm vorher genehmigen. Die Teilnahme muss freiwillig sein. Gefährdet weder Menschen noch Sachen. Eine kurze Quizshow in der Aula eignet sich, wenn Ort, Zeit und Ablauf abgesprochen sind.
Beschädigt oder verschmutzt nichts, haltet Wege frei und zwingt niemanden mitzumachen. Welche Regeln gelten, hängt von Bundesland und Schule ab. Eine mündliche Zustimmung gilt nicht automatisch für spontane Zusatzaktionen.
Abistreich mit der Schulleitung abstimmen
Besprecht das Grundkonzept früh mit der Schulleitung. Legt fest, wann der Abistreich stattfindet, welche Klassen betroffen sind und welche Räume ihr nutzen dürft. Prüfungen, jüngere Klassen und nicht freigegebene Unterrichtszeiten müssen ungestört bleiben. Klärt auch, wann ihr zum Aufbau in die Schule dürft und wer euch hineinlässt.
Haltet die Absprachen schriftlich fest. Dazu gehören die zuständige Ansprechperson, die Aufsicht, erlaubte Materialien und Technik sowie der Plan für Aufbau und Abbau. Fragt, welche Wege und Ausgänge frei bleiben müssen und wie ihr die Aktion bei einer Verletzung, schlechtem Wetter oder Sicherheitsbedenken sofort beendet. Für Essen, Getränke oder einen Verkauf braucht ihr ebenfalls eine Freigabe. Klärt auch, wer für Hygiene und Einnahmen zuständig ist.
Ändert ihr später eine genehmigte Idee, sprecht die Änderung erneut mit der Schule ab. Eine Zustimmung zu einer Quizshow deckt zum Beispiel keine zusätzliche Überraschungsaktion auf dem Flur ab.
Eltern und Lehrkräfte einbeziehen
Informiert Eltern rechtzeitig über Zeitplan, Heimweg, mögliche Kosten und eine erreichbare Kontaktperson. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist das besonders sinnvoll. Eine allgemeine bundesweite Regel, nach der für jeden Abistreich eine gesonderte Einwilligung der Eltern nötig ist, lässt sich daraus nicht ableiten. Die Schule kann für bestimmte Aktivitäten dennoch eine Zustimmung verlangen.
Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden, den ihr Kind verursacht. Ob Eltern wegen mangelnder Aufsicht haften, hängt von den Umständen ab. Auch Minderjährige können für Schäden verantwortlich sein. Ob sie zivilrechtlich haften, hängt unter anderem von ihrem Alter und ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Für die strafrechtliche Verantwortlichkeit Jugendlicher gelten eigene Regeln.
Fragt Lehrkräfte vorher, ob sie moderieren oder bei einem Spiel mitmachen möchten. Beteiligung muss freiwillig bleiben. Verzichtet auf persönliche Überraschungen, peinliche Aufgaben und Witze, die einzelne Personen herabsetzen.
Sichere Abistreich-Ideen
Ein kurzes Bühnenprogramm mit Musik, Sketchen oder einer Schülerband eignet sich, wenn die Schule Ort, Zeit und Technik freigibt. Ein Quiz über den Schulalltag oder eine freundliche Preisverleihung für Lehrkräfte funktioniert ähnlich: Die Fragen und Kategorien sollten vorher geprüft sein und niemanden bloßstellen.
Auch ein Rollentausch kann passen, wenn Lehrkräfte freiwillig mitmachen. Spielstationen sollten ohne Rennen, Gedränge oder Körperkontakt auskommen. Für ein gemeinsames Abimotto eignen sich genehmigte Dekorationen, die sich rückstandsfrei entfernen lassen. Kuchen- oder Frühstücksverkauf braucht vorherige Zustimmung und eine klare Regelung für Verkauf, Hygiene und Abrechnung.
Keine dieser Ideen ist allein durch ihre Bezeichnung automatisch erlaubt. Entscheidend sind die konkrete Umsetzung, die Schulregeln und die Zustimmung der Schule.
Diese Abistreich-Aktionen sind tabu
Lasst alles weg, was Personen gefährdet, am Weggehen hindert oder fremdes Eigentum beschädigt. Dazu gehören insbesondere:
- Sachbeschädigung: Bemalt keine Wände, Tische oder Türen und klebt nichts so fest, dass Rückstände bleiben. Rechtswidrige Beschädigungen oder erhebliche, dauerhafte Veränderungen an fremden Sachen können strafbar sein. Zusätzlich kann Schadensersatz verlangt werden.
- Körperliche Streiche: Verzichtet auf Erschrecken, Würfe, Stolperfallen und erzwungene Spiele. Verletzungen können straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
- Blockierte Türen und Wege: Versperrt weder Fluchtwege noch Zugänge und schließt niemanden ein. Wer andere gegen ihren Willen festhält oder am Weggehen hindert, bringt sie unnötig in Gefahr und kann rechtliche Folgen auslösen.
- Feuer, Rauch und gefährliche Böden: Nutzt keine Flammen, Rauch, Glas oder rutschigen Materialien. Dunkle Flure und Hindernisparcours schaffen zusätzliche Gefahren.
- Beleidigungen und Bloßstellungen: Verzichtet auf verletzende Spitznamen, peinliche Aufgaben und persönliche Enthüllungen. Beleidigungen können strafbar sein.
- Unerlaubter Aufenthalt: Bleibt nicht außerhalb der genehmigten Zeiten in der Schule. Wenn die Schule euch auffordert zu gehen, folgt der Aufforderung.
- Aufnahmen gegen den Willen Betroffener: Filmt oder fotografiert niemanden, der das nicht möchte, und veröffentlicht keine bloßstellenden Aufnahmen. Prüft zusätzlich die Schulregeln für Fotos und Videos.
- Ungefragte Eingriffe in Unterricht und Prüfungen: Stört keine Prüfungen und keine Klassen, die nicht Teil des Abistreichs sind. Eine Unterrichtsstörung ist nicht automatisch strafbar, kann aber schulische Folgen haben.
Sammelt auch keine Gegenstände von Lehrkräften oder Mitschülern ein, ohne vorher zu fragen. Wenn ihr Requisiten braucht, bittet um freiwillige Beiträge oder nutzt eigene Gegenstände.
Unfallschutz für den Abistreich klären
Ein Abistreich auf dem Schulgelände ist nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Entscheidend ist unter anderem, ob die Schule die Veranstaltung im Wesentlichen plant, organisiert, durchführt und beaufsichtigt. Eine selbstständig von der Jahrgangsstufe organisierte Aktion fällt nicht allein deshalb unter den Versicherungsschutz, weil sie in der Schule stattfindet oder die Schulleitung ihr zugestimmt hat.
Fragt deshalb ausdrücklich, wie die Schule die Veranstaltung einordnet und welche Aufsicht gilt. Eine Genehmigung allein bedeutet noch keinen Versicherungsschutz. Wenn die Antwort unklar bleibt, sollte die Schule bei der zuständigen Unfallkasse nachfragen.
Ablauf des Abistreichs planen
Beginnt mehrere Wochen vorher mit einem kleinen Kreis, der zwei oder drei umsetzbare Ideen mit der Schulleitung bespricht. Etwa eine Woche vor dem Termin sollten Zuständigkeiten, Räume, Aufsicht, Material, Notfallkontakt und Aufräumen feststehen. Das ist eine praktische Planungshilfe, keine gesetzliche Frist.
Benennt für den Tag selbst eine feste Ansprechperson für Schule und Lehrkräfte. Haltet die Programmpunkte kurz und leicht stoppbar, und startet keine spontanen Aktionen, die nicht genehmigt wurden. Räumt anschließend gemeinsam auf und meldet Schäden sofort, statt sie zu verschweigen.
